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NEUIGKEITEN

Weniger Plastik im Bioabfall

Der Bundesrat hat am 11. Februar 2022 eine Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) beschlossen. Ein Kernpunkt: Bioabfall darf zukünftig nur noch einen Anteil von 0,5 Prozent Plastik enthalten. Die Novelle hat das Ziel, die Umweltbelastung durch Plastik und andere Fremdstoffe bei der stofflichen Verwertung von Bioabfall zu verringern und soll die Kreislaufwirtschaft insgesamt stärken.

Novelle der Bioabfallverordnung

Entlastung für Kompost- und Biogasanlagen

Bioabfälle enthalten fast immer Reste von Kunststoff, Glas oder Metall. Vor der Verwertung müssen jedoch diese Fremdstoffe entfernt werden, um die strengen Grenzwerte für Komposte und Gärprodukte einzuhalten. Je höher der Fremdstoffanteil im Bioabfall, desto größer der dafür erforderliche Aufwand. „In der Vergangenheit mussten die Anlagenbetreiber wesentlich höhere Fremdstoffgehalte im angelieferten Bioabfall akzeptieren [...]. Das können auch schon mal über 10 Prozent sein. Unter diesen Bedingungen kann kein qualitätsgesicherter Kompost erzeugt werden“, kommentiert Bernd Jörg, stellvertretender Vorsitzender des bvse - Fachverband Ersatzbrennstoffe, Altholz und biogene Abfälle.¹ Bereits im September 2021 war deshalb im Rahmen einer kleinen Novellierung der BioAbfV ein Rückweisungsrecht für Bioabfälle mit einem Fremdstoffanteil über 3 Prozent beschlossen worden. Die neuerliche Verschärfung verpflichtet Bürger und Gewerbetreibende zu noch größerer Sorgfalt bei der Mülltrennung und entlastet Kompost- und Biogasanlagen weiter. „Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel der Verordnungsnovelle, den Kunststoffeintrag in die Umwelt zu reduzieren“, sagte Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Grundvoraussetzung für die Herstellung etwa von hochwertiger Bio-Komposterde seien möglichst sortenreine Bioabfälle idealerweise ohne Fremdstoffe.² 


Kontrolle durch Chargenanalyse

Das akkreditierte Speziallabor PLANCO-TEC hat jahrelange Erfahrung in der Sortieranalyse von Bioabfällen, sowie bei der Fremdstoffanalytik im fertigen Endprodukt, dem Kompost oder Gärprodukt.  Zur Bestimmung des Fremdstoffanteils führt PLANCO-TEC vor Ort eine Chargenanalyse nach den Vorgaben der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) durch. Der Auftraggeber erhält innerhalb von wenigen Tagen einen Analysebericht inklusive Fotodokumentation.
Weitere Infos: Chargenanalyse



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Weitere Infos: Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen (Fassung nach Beschluss des Bundeskabinetts vom 22.09.2021)

¹ Pressemitteilungen des bvse
² Zeitung für kommunale Wirtschaft